Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragspartner
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde)
und Best Art of Music, Jörg Lüdeke (nachfolgend DJ Jörg) geschlossen wird.
2. Angebot und Vertragsabschluss
a) Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Die in Prospekten, Rundschreiben,
Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen angegebenen Preise und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit
sie nicht im Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
b) Ein Angebot von Seiten DJ Jörg kommt mit Abgabe der Willenserklärung, also dem Vertrag, zustande. Der Kunde hat 14 Tage Zeit, das
Angebot durch Unterzeichnung und Rücksendung des Vertrags anzunehmen. Die Annahmefrist beginnt mit Zugang des Vertrags beim Kunden.
Sollte das Angebot nicht innerhalb der Frist angenommen werden, so besteht von Seiten DJ Jörg keine Pflicht zur Erfüllung des Vertrags.
c) Alle Verträge werden bei Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags durch den Kunden und DJ Jörg, spätestens jedoch mit der Ausführung
der Leistung rechtskräftig.
3. Widerruf und Rücktritt vom Vertrag
a) Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei DJ Jörg schriftlich widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
b) Ein Rücktritt des Kunden von einem geschlossenen Vertrag mit DJ Jörg ist nach Ablauf der Widerrufsfrist nur bis 30 Tage vor der
Veranstaltung möglich. Hierbei fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30% des im Vertrag festgehaltenen Betrags, mindestens
jedoch 50 Euro an. Sollte der Rücktritt 20 Tage vor der Veranstaltung erfolgen, so ist DJ Jörg berechtigt, eine Stornierungsgebühr
in Höhe von 50% des im Vertrag festgehaltenen Betrags zu erheben, mindestens jedoch 100 Euro. Sollte der Rücktritt 10 Tage vor der
Veranstaltung erfolgen, so ist DJ Jörg berechtigt, eine Storniergebühr in Höhe von 80% des im Vertrag festgehaltenen Betrags zu
erheben, mindestens jedoch 150 Euro.
c) Bei Rücktritt vom Vertrag/Buchung ist DJ Jörg schnellstmöglich schriftlich oder fernmündlich in Kenntnis zu setzen.
d) Sollte der Kunde vom Vertrag zurücktreten, jedoch einen neuen Termin verbindlich vereinbaren, so entfallen die Ausfallkosten.
e) Ein Rücktritt von DJ Jörg ist möglich wegen technisch bedingter Ausfälle, aufgrund anderer wichtiger Gründe, wegen Krankheit,
Unfall oder Tod.
In den vorgenannten Fällen (außer im Todesfall) wird DJ Jörg versuchen, für einen entsprechenden Ersatz DJ zu den vereinbarten
Konditionen zu sorgen. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
4. Preise, Zahlung und Verzug
a) Alle Preise verstehen sich in Euro. Umsatzsteuer wird nicht erhoben gemäß der Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs. 1 UStG.
Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten. Es kommen stets die am Tage der definitiven Buchung gültigen Preise zur Abrechnung.
b) Der Mietzins bzw. der Preis für erbrachte Leistungen kann bei Privatpersonen nur per Barzahlung zum vereinbarten Termin beglichen
werden. Bei Kaufleuten oder Firmenkunden ist die Bezahlung auch per Überweisungen möglich. Das Zahlungsziel ist dann auf der Rechnung
angegeben.
c) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist DJ Jörg berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.A. über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen oder
Schadensersatz zu fordern. Weiterhin ist DJ Jörg berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von 5% pro Mahnung des Bruttorechnungsbetrages
zu erheben.
5. GEMA Gebühren
Alle Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Der Veranstalter hat sich selber um
die Höhe der Gebühr bei der GEMA zu informieren. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.
6. Haftung
a) Für Personen- und/oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, sofern durch grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von DJ Jörg der Schaden verursacht worden ist, ist der Veranstalter von der Haftung befreit.
b) Für Schäden an Equipment (Musikanlage, Lichtanlage, sonstiges Equipment, etc.) und Musikdatenträgern von DJ Jörg, die während der
Veranstaltung durch Gäste/Publikum verursacht werden, haftet der Veranstalter in vollem Umfang.
c) Sofern DJ Jörg durch nicht durch ihn zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen,
Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- und/oder Stromschwankungen) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann,
hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
d) Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Gästen/Publikum im Veranstaltungsraum ist DJ Jörg berechtigt das Programm zu unterbrechen,
ggf. auch ganz abzubrechen - ohne Leistungsabzug.
7. Leistungserbringung durch DJ Jörg
a) Die Leistungserfüllung durch DJ Jörg bei Komplettpaketen mit Discjockey umfasst die Anlieferung und den Aufbau des gebuchten
Equipment, die Bereitstellung eines DJ, sowie den Abbau und den Abtransport des Equipment. Anlieferung und Abtransport finden,
sofern nichts anderes vereinbart, direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Falls ein Aufbau/Abbau zu anderen Zeiten gewünscht
ist, so fällt jeweils pro Anfahrt eine Anfahrtspauschale von 30 Euro pro angebrochene 100 Kilometer an. Sollte der Aufbau bereits
einen oder mehrere Tage zuvor erfolgen, so ist DJ Jörg berechtigt, einen Mehraufwand von 50% pro Tag des vereinbarten Preises zu
verlangen. Gleiches gilt für den Abbau, wenn dieser nicht unmittelbar nach der Veranstaltung stattfindet.
b) Beginn der 6-Stunden-Pauschale ist zunächst unmittelbar nach dem Aufbau durch den DJ, bzw. zu dem Zeitpunkt, an dem die Anlage
aufgebaut sein soll. Falls vom Kunden gewünscht, so ist eine Leerlaufzeit von maximal einer Stunde möglich. Sollte der DJ zwischen
Aufbau und Beginn seiner Tätigkeit mehr als eine Stunde Zeit haben, so beginnt die 6-Stunden-Pauschale nach Ablauf der einen Stunde.
Die Tätigkeit des DJ beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem Musik- und/oder Sprachbeschallung stattfindet. Auch Hintergrundmusik
z.B. beim Essen) zählt zur Arbeitszeit des DJ, auch wenn dieser nur eine CD durchlaufen lässt.
c) Eine Verlängerung des Engagements auf Wunsch des Veranstalters ist während der Veranstaltung möglich. Jede weitere angefangene
Stunde wird mit 40,-- Euro berechnet.
Bei Pauschalarrangements (Open End Veranstaltungen) ist im beiderseitigen Einvernehmen von DJ Jörg und vom Kunden das Ende der
Musikbereitstellung zu vereinbaren.
d) Sollten einzelne Geräte während des Zeitraumes der Leistungserbringung ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis
nur um den Einzelpreis des betroffenen Geräts. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage und schlagen
Regulierungsversuche durch DJ Jörg fehl, erhöht sich die Haftung höchstens auf den gesamten vereinbarten Preis. Weitergehende
Schadensersatzansprüche von Seiten des Kunden sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
e) Bei bereits installierten Musik- und/oder Lichtanlagen übernimmt DJ Jörg keine Garantie und Haftung für die einwandfreie
Funktionstüchtigkeit der Anlage. Schlechte Qualität der Beschallung o.ä. sind auf die bereits installierte Anlage zurückzuführen
und führen nicht zu einer Minderung des zu zahlenden Endpreises. Falls weiteres Equipment durch DJ Jörg an eine bereits bestehende
Anlage angeschlossen werden soll, so erstreckt sich die Haftung nur auf die von DJ Jörg installierten Komponenten.
f) Durch DJ Jörg befugte Personen haben jederzeit Zutritt zu allen Bereichen der Veranstaltung und Zugriff auf das gesamt zur
Verfügung gestellten Equipment und sind berechtigt, vor, während und nach der Veranstaltung Audio-, Foto- bzw. Filmaufnahmen für
Werbezwecke, Kundeninformation, etc. anzufertigen.
8. Programm
DJ Jörg ist in seiner Programmgestaltung grundsätzlich frei. Sie unterliegt keinerlei Weisungen vom Veranstalter, Dritten
oder Gäste. Die Absprache der Musikauswahl mit dem Kunden im Vorgespräch dient lediglich der Orientierung. Musikwünsche werden
soweit möglich erfüllt. Der Anspruch auf Erfüllung eines jeden Musikwunsches besteht jedoch nicht.
9. Anlieferung, Abtransport
a) Der Kunde hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten Parkplatz für LKW, Transporter, PKW (je nach Größe der Anlage)
bereitzustellen, so dass ein Be- und Entladen ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sowie ohne Gefährdung von DJ Jörg und seinen
Mitarbeitern erfolgen kann. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer Umgebung des Veranstaltungsortes befinden, damit ein reibungsloser
Aufbau möglich ist.
b) Sollte kein geeigneter Parkplatz vorhanden sein, und DJ Jörg gezwungen sein, verkehrswiderrechtlich zu parken bzw. zu halten,
so sind sämtliche Folgekosten (Strafzettel, Abschleppgebühren etc.) durch den Kunden zu tragen.
c) Der Kunde hat rechtzeitig (ca. 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn) für freien Zugang zum Veranstaltungsort zu sorgen damit der
Aufbau reibungslos möglich ist.
10. Übersichtlichkeit, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtstand
Die Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht
die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne der vorherstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam
werden, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck
in rechtswirksamer Weise erfüllt werden kann. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen DJ Jörg und dem
Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Soweit gesetzlich
zulässig ist Warburg Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.
Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Warburg.
(Stand: 01.12.07)